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Umweltanreize für den Kauf von Elektroautos im Jahr 2022, was du wissen musst

22 Juni 2022

Wie du weißt, hören wir vor allem in den letzten Jahren immer mehr über Umweltanreize, sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa, wo es EU-Vorschriften zum Verbot fossiler Brennstoffe gibt. Aber heute wollen wir uns auf die aktuellen Vorschriften in Deutschland konzentrieren und darauf, wie du sie nutzen kannst, um Geld zu sparen und den Klimavorschriften voraus zu sein

Welche Fahrzeugtypen kommen in Deutschland für den Ökobonus in Frage?

Dies wird sowohl vom Gesetzgeber als auch vom Kraftfahrt-Bundesamt klargestellt; insbesondere kommen für die staatliche Förderung sowohl 100% Elektrofahrzeuge, die wir in diesem Artikel besprechen, als auch Hybridfahrzeuge in Frage, also Fahrzeuge, die fast ausschließlich mit Strom betrieben werden, außer natürlich bei bestimmten Geschwindigkeiten. Nur das Straßenverkehrsamt kann nach sorgfältiger Prüfung entscheiden, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt und ob sie für Anreize in Frage kommen oder nicht

Umweltbonus und Innovationsbonus

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Mit einem Umwelt- und einem Innovationsbonus werden bis Ende 2022 Elektroautos mit bis zu 9.000 Euro und Plug-in-Hybride mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Ab 2023 bis Ende 2025 soll es nur noch die einfache Bundesquote (Umweltbonus) geben. Plug-in-Hybride werden nur finanziert, wenn sie nicht mehr als 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern haben. Für Anträge bis zum 31. Dezember 2021 gilt weiterhin eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern

Gibt es eine Finanzierung für den Kauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen?

Der Staat subventioniert auch den Kauf und das Leasing von gebrauchten Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Bei der Zweitzulassung gelten die in der Tabelle aufgeführten Fördersätze für den Kauf und das Leasing eines Neufahrzeugs mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro (Basismodell in Deutschland). Aufgrund der Inflation und des Wertverlustes von Gebrauchtwagen werden 80 Prozent des Listenpreises des Neuwagens (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Rabatte) berechnet und davon der Bruttoanteil des Herstellers abgezogen. Der Kaufpreis darf diesen Schwellenwert nicht überschreiten. Voraussetzung für die Finanzierung ist eine Erstanmeldung nach dem 4. November 2019. Erfolgt die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020, erhalten die Fahrzeuge zusätzlich die doppelte Bundesquote (Innovationsprämie). Der Gebrauchtwagen sollte nicht mehr als 15.000 km zurückgelegt haben und nicht länger als ein Jahr zugelassen sein. Außerdem kann es sein, dass bei der Erstzulassung des Fahrzeugs noch keine Finanzierung beantragt wurde, was für die Käufer von Vorteil wäre

Fristen für das Leasing von Fahrzeugen

Mit der „Umweltbonus-Richtlinie“ wird für Registrierungen ab dem 16. November 2020 die staatliche Beihilfe entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrags gewährt, insbesondere werden Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 23 Monaten weiterhin voll finanziert. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird der Zuschuss entsprechend gestaffelt, beträgt aber in jedem Fall nicht weniger als 6 Monate

Anträge können erst nach der Registrierung eingereicht werden

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Ob gekauft oder geleast: Das Datum der Genehmigung bestimmt die Höhe der Finanzierung. Denn Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Verbände können erst nach Genehmigung einen Antrag auf Förderung stellen. Daraus ergibt sich eine gewisse Unsicherheit: Die Umweltprämienrichtlinie begründet keinen Rechtsanspruch auf Zahlung bei Kauf oder Leasing, und die erforderlichen Haushaltsmittel müssen noch zur Verfügung stehen. Es gilt das Windhundprinzip: Wenn der Fördertopf leer ist, gibt es kein Geld mehr, und auch wenn die Bundesregierung die Richtlinie ändert, gilt immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Richtlinie. Anpassungen der Leitlinien können sowohl positive als auch negative Auswirkungen für den jeweiligen Antragsteller haben. Es besteht kein Vertrauensschutz in Bezug auf den Zeitpunkt des Kaufs oder des Abschlusses des Vertrags über das Fahrzeug

Wie kann man die Prämie beantragen?

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss das Fahrzeug gekauft und zugelassen werden. Du kannst deinen Antrag dann über die Online-Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Dazu hast du ein Jahr Zeit, gerechnet ab dem Datum der Zulassung. Es ist nicht möglich, Dokumente per E-Mail zu versenden. Das föderale Benutzerkonto, eine Art Online-Identität, ist eine Alternative, und natürliche Personen können dort auch ihre persönlichen Daten speichern. Im Portal müssen die Nutzer lediglich die Fahrzeugidentifikationsnummer eingeben und dem Datenaustausch zwischen KBA und Bafa zustimmen. Nach der Antragstellung werden weitere Daten wie Hersteller, Modell und Besitzerhistorie automatisch vom KBA abgerufen. Auch die Meldebescheinigung muss nicht mehr hochgeladen werden, da ihre Daten dem KBA bereits vorliegen. Anschließend muss eine „Erklärung zur Wahrhaftigkeit“ ausgedruckt, unterzeichnet und in das Online-Portal* eingestellt werden. Wenn alles geklappt hat, erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Zugangsnummer und einem Link zur Bewerbung. Das Förderprogramm ist sehr beliebt, was leider dazu führt, dass die Bearbeitung der Anträge derzeit länger dauert